Aktuelles

Arztberichte
Nach Ihrem Besuch in unserer Praxis wird – sobald alle Befunde vorliegen – ein Arztbericht erstellt, der dem Zuweiser zugestellt wird.
In der Regel erhält der Zuweiser den Arztbericht nach 2 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Arzt einige Befunde erst mit Verzögerung erhält, somit kann in Einzelfällen der Versand der Berichte deutlich länger dauern.

Folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:
??? Warum kann ich als Patient nicht Empfänger des Arztberichts sein ???
Rechtlich sind wir verpflichtet dem Zuweiser einen Arztbericht pro Quartal zu erstellen und zu senden. Dies erfolgt in unserer Praxis wie o.a. wenn alle Befunde vorliegen.
Sie als Patient können leider nicht die Rolle des Zuweisers / Berichtsempfängers übernehmen. Wollten wir Ihnen einen Bericht zusenden, müsste dieser ohne medizinische Fremdwörter verfasst werden und jeder medizinische Sachverhalt müsste ausführlich auch ohne Fachbegriffe dargestellt werden. (sog. Patientenbrief) Dies ist leider nicht möglich.

??? Warum bekomme ich die bereits vorliegenden Ergebnisse nicht vorab mitgeteilt ???
Wir erstellen einen Arztbericht sobald alle Befunde vorliegen. Zwischenberichte werden nicht erstellt. Wenn sich Ergebnisse zeigen, die ein umgehendes Handeln erfordern, werden Sie als Patient telefonisch informiert und notwendige Schritte werden zeitnah eingeleitet. (Rezept / Überweisung …)

??? Ich verwalte meine Gesundheitsunterlagen zu Hause und möchte eine Kopie meines Arztberichts erhalten. Wie bekomme ich diese Kopie ???
Wir bitten Sie sich eine Kopie des Arztberichts beim Zuweiser abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir Ihnen nachrichtlich eine Kopie des Arztberichts zusenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden muss. Die von uns hierfür in Rechnung gestellten Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

??? Ich habe ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte und somit auch ein Recht auf Erhalt eines Arztberichtes. Warum bekomme ich nicht automatisch alle Unterlagen nachrichtlich per Post, FAX oder E-Mail ???
Jeder Patient hat auch in unserer Praxis das Recht auf Erhalt einer Kopie der Krankenakte, eines Arztberichts oder eines Befundes. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden muss. Die von uns hierfür in Rechnung gestellten Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aufgrund der Kosten erfolgt dies nur auf Anfrage. Aus Datenschutzgründen ist ein Versand der Unterlagen nur per Post oder FAX möglich.

??? Ich habe keinen Hausarzt. Warum bekomme ich keinen Arztbrief ???
Sie als Patient können leider nicht die Rolle des Hausarztes übernehmen. Wollten wir Ihnen einen Bericht zusenden, müsste dieser ohne medizinische Fremdwörter verfasst werden und jeder medizinische Sachverhalt müsste ausführlich auch ohne Fachbegriffe dargestellt werden. (sog. Patientenbrief) Dies ist leider nicht möglich. Sollten Sie keinen Hausarzt haben, verbleibt der Arztbericht in Ihrer Akte und kann bei Bedarf jederzeit von Kollegen oder Krankenhäusern angefordert werden.

??? Ich benötige Befunde / Laborwerte … für eine externe medizinische Behandlung und der vollständige Arztbericht ist noch nicht fertig ???
In diesem Fall bitten wir um Kontakaufnahme. Die bereits vorliegenden Befunde werden den externen Kollegen umgehend mitgeteilt. Hierfür benötigen wir von Ihnen die schriftliche Einverständnis (Datenschutz) Ihre Befunde den Kollegen mitzuteilen.

??? Warum können Befunde nicht per Mail verschickt werden ???
Datenschutzrechtlich können medizinische Befunde nur über sichere innerdeutsche Kommunikationswege verschickt werden. Aktuell stehen uns hierfür eArztbrief, Briefpost und Telefax zur Verfügung. Von Seiten des Gesundheitsministeriums ist ein zusätzlicher Dienst geplant.

Rezeptbestellung
Über unsere Online Formulare oder unsere Rezeptbox 073193409799 können Folgerezepte angefordert werden. Neuverordnungen sind nur im Rahmen der Sprechstunde möglich. Bitte denken Sie daran, dass eine Person, die an Ihrer Stelle das Rezept abholt, eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen muss.
Zur Abholung des Rezepts benötigen wir stets Ihre Versichertenkarte.

Sollten Sie Ihr Rezept nicht abholen können, können Sie uns gerne einen frankierten und adressierten Umschlag zusenden. Bitte beachten Sie dass im aktuellen Quartal zur Rezepterstellung Ihre Versichertenkarte eingelesen werden muss.

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