Aktuelles

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Liebe Grüße
Ihr Praxisteam

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Starten Sie noch heute in ein schlankeres Leben und informieren Sie sich direkt.
Terminvereinbarung für ein Informationsgespräch jetzt jederzeit über unsere Online-Rezeption möglich

Corona (COVID-19)

INFORMATION UND AKTUELLES ZU COVID-19

Bitte nehmen Sie Ihre (Kontroll-) Termine wahr – das Riskio einer COVID-19 Infektion im Vergleich zum öffentlichen Raum ist in unserer Praxis unter Einhaltung der u.a. Regeln sehr gering.

Während Ihres gesamten Aufenthalts in unserer Praxis ist eine FFP2-Maske zu tragen.

  • Aufgrund fehlender Ressourcen können wir Ihnen keine Maske zur Verfügung stellen. Bedenken Sie bitte dass in Baden-Württemberg in Arztpraxen eine Mundschutzpflicht besteht. Wir können Visierträger nicht ohne FFP2-Maske in die Praxis lassen.
  • Sollten Sie keine Maske tragen können (ärztliches Attest) bitten wir Sie, aus organisatorischen Gründen, um schriftliche Anmeldung Ihres Anliegens mit Kopie des zugrundeliegenden Attestes. 

Zur Vermeidung der Verbreitung der Corona-Erkrankung ist Ihre Behandlung in unserer Praxis aktuell wie folgt organisiert:

  • Stammpatienten empfangen wir, wie bekannt. Zur Verringerung der Kontakt- und Wartezeit kann die Vorstellung bei jedem in der Praxis tätigen Facharzt sein.
  • Neupatienten erhalten ein Arztgespräch mit nachfolgender Blutabnahme.
  • Patienten mit Diabetes bitten wir die Blutzuckerwerte elektronisch vorab zu übermitteln, möglichst als pdf-Datei. (diabetes@endokrinologie-ulm.de)
  • Bitte halten Sie bei Ihrem Termin Ihren aktuellen Medikamentenplan bereit!
  • Der Überweiser erhält zeitnah einen Arztbrief.

Arztberichte

Nach Ihrem Besuch in unserer Praxis wird – sobald alle Befunde vorliegen – ein Arztbericht erstellt, der dem Zuweiser per FAX zugestellt wird. In der Regel erhält der Zuweiser den Arztbericht nach 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arzt einige Befunde erst mit Verzögerung erhält, somit kann in Einzelfällen der Versand der Berichte länger dauern.

Folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:
??? Warum kann ich als Patient nicht Empfänger des Arztberichts sein ???
Rechtlich sind wir verpflichtet dem Zuweiser einen Arztbericht pro Quartal zu erstellen und zu senden. Dies erfolgt in unserer Praxis wie o.a. zeitnah wenn alle Befunde vorliegen.
Sie als Patient können leider nicht die Rolle des Zuweisers / Berichtsempfängers übernehmen. Wollten wir Ihnen einen Bericht zusenden, müsste dieser ohne medizinische Fremdwörter verfasst werden und jeder medizinische Sachverhalt müsste ausführlich auch ohne Fachbegriffe dargestellt werden. (sog. Patientenbrief) Dies ist leider nicht möglich.

??? Warum bekomme ich die bereits vorliegenden Ergebnisse nicht vorab mitgeteilt ???
Wir erstellen einen Arztbericht sobald alle Befunde vorliegen. Zwischenberichte werden nicht erstellt. Wenn sich Ergebnisse zeigen, die ein umgehendes Handeln erfordern, werden Sie als Patient telefonisch informiert und notwendige Schritte werden zeitnah eingeleitet. (Rezept / Überweisung …)

??? Ich verwalte meine Gesundheitsunterlagen zu Hause und möchte eine Kopie meines Arztberichts erhalten. Wie bekomme ich diese Kopie ???
Wir bitten Sie sich eine Kopie des Arztberichts beim Zuweiser abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir Ihnen nachrichtlich eine Kopie des Arztberichts zusenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden muss. Die von uns hierfür in Rechnung gestellten Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

??? Ich habe ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte und somit auch ein Recht auf Erhalt eines Arztberichtes. Warum bekomme ich nicht automatisch alle Unterlagen nachrichtlich per Post, FAX oder E-Mail ???
Jeder Patient hat auch in unserer Praxis das Recht auf Erhalt einer Kopie der Krankenakte, eines Arztberichts oder eines Befundes. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden muss. Die von uns hierfür in Rechnung gestellten Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Aufgrund der Kosten erfolgt dies nur auf Anfrage. Aus Datenschutzgründen ist ein Versand der Unterlagen nur per Post oder FAX möglich.

??? Ich habe keinen Hausarzt. Warum bekomme ich keinen Arztbrief ???
Sie als Patient können leider nicht die Rolle des Hausarztes übernehmen. Wollten wir Ihnen einen Bericht zusenden, müsste dieser ohne medizinische Fremdwörter verfasst werden und jeder medizinische Sachverhalt müsste ausführlich auch ohne Fachbegriffe dargestellt werden. (sog. Patientenbrief) Dies ist leider nicht möglich. Sollten Sie keinen Hausarzt haben, verbleibt der Arztbericht in Ihrer Akte und kann bei Bedarf jederzeit von Kollegen oder Krankenhäusern angefordert werden.

??? Ich benötige Befunde / Laborwerte … für eine externe medizinische Behandlung und der vollständige Arztbericht ist noch nicht fertig ???
In diesem Fall bitten wir um Kontakaufnahme per Telefon (0731 – 93 40 97 90) oder Mail (info@endokrinologie-ulm.de). Die bereits vorliegenden Befunde werden den externen Kollegen umgehend per FAX mitgeteilt. Hierfür benötigen wir von Ihnen die schriftliche Einverständnis (Datenschutz) Ihre Befunde den Kollegen mitzuteilen.

??? Warum können Befunde nicht per Mail verschickt werden ???
Datenschutzrechtlich können medizinische Befunde nur über sichere innerdeutsche Kommunikationswege verschickt werden. Aktuell stehen uns hierfür nur Briefpost und Telefax zur Verfügung. Von Seiten des Gesundheitsministeriums ist ein zusätzlicher Dienst geplant.

Rezeptbestellung

Über unsere Online Rezeption können Folgerezepte angefordert werden. Neuverordnungen sind nur im Rahmen der Sprechstunde möglich. Bestellte Rezepte liegen am übernächsten Arbeitstag in der Praxis für Sie bereit. Bitte denken Sie daran, dass eine Person, die an Ihrer Stelle das Rezept abholt, eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen muss. Zur Abholung des Rezepts benötigen wir stets Ihre Versichertenkarte.

Sollten Sie Ihr Rezept nicht abholen können, können Sie uns gerne einen frankierten und adressierten Umschlag zusenden. Bitte beachten Sie dass im aktuellen Quartal zur Rezepterstellung Ihre Versichertenkarte eingelesen werden muss.

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